Hi
Heute wurde unser I40 seitlich aufgeschlitzt durch einen LKW. Zeugen da, Polizei auch. Aber kein Kennzeichen.
Wenn man den Flüchtlingen nicht bekommt, zählt die eigene Versicherung den Schaden ?
Unfallflucht und Vollkasko
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warum nicht ??? Bei vollkasko würde ich sagen Ja, aber dann wirst du eventuell höher gestuft bei den Beiträgen.....
Vielleicht einfach mal googeln.......gibt es sicher viele Beiträge zum Thema... -
Zahlt die Teilkasko des Geschädigten bei Fahrerflucht?
Nein, üblicherweise wird eine Fahrerflucht über diese Versicherung nicht abgedeckt. Allerdings kann häufig eine Vollkasko bei einer Unfallflucht aushelfen. Hier sind Schäden am Kfz durch unbekannte Dritte zumeist im Leistungsspektrum enthalten. -
Achtung: Bevor Sie Ihre Vollkasko bei einer Fahrerflucht aktivieren, sollten Sie sich darüber informieren, welches Auswirkungen dies auf Ihre Schadensfreiheitsklasse hat. Unter Umständen müssen Sie stark erhöhte Beiträge für Ihr Kfz zahlen, sodass es gerade bei kleinen Schäden sinnvoller sein kann, diese selbst zu finanzieren.
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8000.....10000 Euro
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Bei diesen Summen lohnt die Höherstufung allemal. Die vermeintlichen Zeugen werden wohl auch nur "Knallzeugen" sein, haben es also erst mitbekommen als es schon passiert ist?!
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ja da hast du Recht. Also 160€ würde die Höherstufung dann ausmachen.... man könnte ja vorher dann die Versicherung kündigen... jemand Erfahrung damit ?
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da kommst doch günstig davon. Warum willst du die Versicherung kündigen??
Versteh gerade nicht den Sinn der Kündigung ..... Hmmm.. -
Die Versicherung ist an sich teuer. 600€ (SF15)für ein i40 finde ich zu viel Jährlich. Aber wenn du meinst das 160€ nicht zu viel sind , werde ich mir das noch mal überlegen.
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ob die Versicherung jetzt teuer ist oder nicht kann ich Dir natürlich nicht sagen, das hängt ja von so vielen Parametern ab die ich gar nicht kenne......aber da gibt es ja Portale um die günstigste Versicherung zu finden.......
Mich hatte jetzt nur gewundert das du im Zusammenhang mit dem Unfall/Schaden die Versicherung kündigen möchtest, da hab ich den Sinn nicht gesehen.
Denn wenn du zurück gestuft wirst beim schadenfreiheitsrabat so würdest du ja diesen auch bei der neuen Versicherung haben.....melden die Versicherungen ja untereinander.....