Hallo zusammen,
hier das neueste Update und gleichzeitig ein Hilferuf an die Community.
KBA (Az. 214.8.08 - 3197175W G) hatte Nachprüfung in Spanien beantragt. Spanien hat nachgeprüft und angeblich wäre alles in Ordnung. KBA will Sachstand nicht weiter verfolgen.
Strafanzeige von mir gegen das KBA ist nun in der Vorbereitung.
Strafanzeige gegen die spanische Prüforganisation wurde durch den Generalstaatsanwalt in Frankfurt mit Az .3 Zs 361/22 niedergelegt, weil ich keine Person benennen konnte, gegen welche ermittelt werden kann.
Strafanzeige mit AZ 700 UJs 101968/22 gegen Hyundai ist am Laufen, aber ich erhalte keinen Zwischenbericht.
Nachdem ich bei Hyundai gescheitert bin, wegen der Herausgabe des Prüfberichtes aus Spanien, um den Namen des Prüfers zu erhalten, habe ich Hyundai mitgeteilt, dass ich nicht ruhen werde.
Ergebnis: Hyundai ließ die Scheinwerfer beim Händler ausbauen, um die Genehmigungsnummer zu überprüfen und hatte sogar die Teilgenehmigung dabei, aber keine Ausfertigung für mich. Die Nummer stimmte mit der Genehmigung überein, aber keine Antwort auf meine Frage, Warum die Lichtsignatur des oberen Scheinwerfers nicht der StVZO § 50 und der UN/ECE Regelung 112 entspricht und eine separate Beleuchtungsquelle ist, die die Überkopfbeschilderung auf europäischen Straßen anstrahlt, welche reflektierend sind und warum in der Bedienungsanleitung auf Seiten 7-79 ect. (Scheinwerfer Typ A und B) nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen.
Immer nur die Antwort: Die Scheinwerfer stimmen mit der Typgenehmigung ( E9-12.5 .22125 und E9-12.5 22126) überein, aber keine Antwort auf die eigentliche Fragestellung, dass die Scheinwerfer eine Lichtquelle haben, die nicht mit der UN ECE Regel 112 konform sind.
Nun habe ich eine Klage bei Gericht eingereicht, am 12.05.2022 unter Az. 309 C 89/22, mit Antrag auf Herausgabe der Typgenehmigung und der Bestellung eines Gutachtens für die Scheinwerfer, die an meinem Fahrzeug verbaut sind.
Hier nun mein Hilferuf an alles Santa FE Besitzer der Baureihe
HYUNDAI SANTA FÉ IV (TM, TMA der Baujahre ab 08/2018 bis 12/2020 Facelift
Unterstützt mich bitte und stellt einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.
Wenn Ihr mich kontaktiert, sende ich Euch meine Strafanzeige als Word-Dokument, in das Ihr dann Eure Daten und die des Fahrzeugs eintragen müsst. Ich kann auch auch die Kopien aus der Bedienungsanleitung bereitstellen und folgenden Text
Typ A, Bedienungsanleitung Kapitel 7 Seite 79
- Tagfahrlicht richtig
- Tagfahrlicht / Positionsleuchte richtig
- Scheinwerfer (Abblendlicht) falsch > Lichtquelle für Überkopfschilder
- Scheinwerfer (Fernlicht) falsch > ist Fern-/Abblendlicht
- Blinkerleuchte richtig
Typ B, Bedienungsanleitung Kapitel 7 Seite 82 > entspricht am ehesten meinem Kfz
- Tagfahrlicht richtig
- Tagfahrlicht / Positionsleuchte richtig
- Scheinwerfer (Fern-/Abblendlicht) falsch > Lichtquelle für Überkopfschilder
- Scheinwerfer (Fern-/Abblendlicht) richtig
- Blinkerleuchte richtig
Um dies zu verdeutlichen, hier nochmals ein paar eingestellten Bilder
- Front mit Abblendlicht, Fernlicht und Tagfahrscheinwerfer
- Lichtsignatur bei unterschiedlicher Entfernung
Hier ist auch zu erkennen, wie die Lichtfrequenz sich ändert und es sich auswirkt, wenn man die Bilder sich anschaut bzw. wenn die Bilder Abblendlicht und Fernlicht bei den unterschiedlichen Entfernungen nebeneinander verglichen werden.
Was ich Euch aber nicht abnehmen kann, ist die Erstellung der Bilder, welche als Anlage beigefügt werden müssten.
Ich zähle auf Eure Mithilfe, denn dann könnte es ermöglicht werden, dass der Hersteller zum Umdenken gezwungen wird und "Neue Scheinwerfer" bereitstellt. Und wenn er dies nicht kann, dann stehen ja noch Rückkauf, Wandlung oder Umtausch als Varianten im Raum.
Ich weiß nicht, ob ich dies alleine schaffe.
Bitte unterstützt mich.
Danke