Hallo zusammen,
@Roland: wie gesagt, es gibt keinen Paragraphen, welcher dir das Fahren mit angebauter abn. AHK untersagt. Eine kleine Einschränkung dahingehend, dass das Kennzeichen nicht verdeckt sein darf (ist aber bei einem SF nicht möglich ... so denke ich doch!)
volker: das hat ein Verkehrsrechtsdozent losgelassen und natürlich auch das Urteil erwähnt. Ich war da aber bei der Lesung so gespannt, dass ich es nicht notiert habe Da geht es grundsätzlich um so Begriffe wie Erhöhung der Betriebsgefahr. Man müsste suchen. Es würde mich auf jeden Fall nicht wundern, wenn eine Versicherung hier noch einen kleinen "Anker" gefunden hat, um eigene Kosten zu minimieren.
Gruß aus Rheinhessen, Holger