Ähm, ne. Gehen wir davon aus, dass du einen TM fährst, dann befindest du dich auf jeden Fall in der 5-jährigen Garantie. Ein Knartschen und Kratzen von Autoteilen ist kein Zustand, der in Ordnung ist, somit hat das Fahrzeug einen Mangel. Diesen Mangel muss behoben werden - zumindest wenn er innerhalb der Garantie ist. Somit hast du schonmal beim Anschalten eines Anwalts sowieso Recht. Der, der im Recht ist, muss den Anwalt nicht zahlen. Oder man hat eine Rechtschutzversicherung, dann muss man sich erst recht keine Gedanken machen.
Selbstverständlich darf man bei einem Mangel nicht sofort eine neue Sache verlangen, da man eine Chance zur Nachbesserung/Ausbesserung geben muss. Sollte diese Nachbesserung/Ausbesserung wiederholt nicht zur mangelfreien Ware führen, hat man weitere Rechte. Die wären Neulieferung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderungs- oder Schadensersatzansprüche. Ist alles in §§ 437 ff. BGB geregelt (entsprechend für A und CH in deren Gesetzbüchern).
Ich habe damit schlechte Erfahrungen gemacht, Sachen selbst zu regeln. Beispiel: Kühlschrank gekauft für 900€. Beim Verkäufer sogar 100€ dafür gezahlt, dass dieser bis in die Wohnung im ersten OG gebracht wurde und am Wunschort angeschlossen (bei einem Side-by-Side war es mir das Wert, nicht schleppen zu müssen). Die ersten Lieferanten haben das Gerät bereits auf dem Parkplatz ausgepackt und im Treppenhaus eine Macke reingehauen. Ware reklamiert. Bis da was kam und die Neulieferung feststand, vergingen mehrere Schreiben von mir und ganze 4 Monate. Das zweite Gerät würde dann geliefert. Kühlschrank stand schon in der Küche nur nicht am richtigen Platz, der Lieferant öffnete die Tür und schlug diese gegen die Türklinke der Küchentür. Zack, wieder eine Macke. Diesmal jedoch auf der Tür des kleinen "Barfachs". Mangel dokumentiert und wieder den Händler angeschrieben. Diesmal war es mir zu blöd nochmal ein Neugerät zu verlangen also wollte ich einfach 150€ zurück bekommen. Quasi 100€ für den Transport, den ich bestimmt mit der Macke selbst hinbekommen hätte und 50€ als kleine Entschädigung für die Macke. Der Händler antwortete nicht und ich schrieb das nächste Schreiben (alles immer per Fax). Irgendwann wurde ich sauer und habe eine letzte Frist gestellt und mit dem Anwalt gedroht. Auch dieses Schreiben wurde ignoriert. Dann habe ich meinen Anwalt eingeschaltet. Dem Anwalt habe ich alle Schreiben mit Empfangsberichten vorgelegt und meine Forderung. Ich habe im Internet eine Seite gefunden, auf welcher man die Tür bestellen konnte. Dann habe ich noch gefordert, dass ich es nicht selber einbauen könnte, da sonst die Garantie erlöschen würde, sodass es ein Elektriker machen müsste.
Dann rief mich auf einmal die Rechtsabteilung des Händlers an und bot mir 200€ an, wenn ich die Sache vom Anwalt zurückziehe: "So könne man die Angelegenheit schnell und unkompliziert regeln, da wenn es vor Gericht gehen würde, ja auch ein Risiko für mich bestehen würde." Ich habe nur gesagt, dass ich es so lange versucht habe und nicht reagiert wurde, jetzt habe ich den Anwalt eingeschaltet und die sollen sich mit ihm kontaktieren.
Im Endeffekt war es so, dass wir vom Händler 450€ bekommen haben und der Anwalt noch vom Händler gezahlt werden musste. Ich habe gerade in den E-Mail verlauf geschaut, da ich die Schreiben zu Hause geschrieben habe und auf der Arbeit gefaxt habe. Reklamiert habe ich die Ware am 06.10.2016. Meine letzte Frist, bevor die Sache an den Anwalt ging, lief bis zum 08.09.2017. Nie wieder bin ich so nett, wenn es um meine Rechte geht. Der Händler war Mediamarkt...