Beiträge von Herr Dezember

    Schon mal ein anderes Handy gekoppelt und probiert ob es so bleibt? Vielleicht ist ja der Anbieter schlechter geworden oder so? Ich meine, das ist ja ein Aspekt, der nicht unbedingt mit dem Fahrzeug zusammenhängen muss. Vielleicht hat dein iPhone 8 auch einen kleinen Schaden am BT

    Das liegt daran, dass der Wagen für Rechtsverkehr ausgelegt ist. Standardmäßig ist der rechte Lichtkegel länger als der linke (damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird). Ich weiß nicht, ob dann der linke Scheinwerfer von der Bauart anders ist als der rechte, da von der Logik her im Reisemodus dann jedweil der andere Scheinwerfer einfach hochfahren könnte, der andere runter und dann sollte alles wieder funktionieren, auch das Kurvenlicht. Es sei denn, der Wagen ist wirklich so schlau, dass diese Einstellung ans Navi gekoppelt ist und er das Kurvenlicht nur zulässt, wenn er erkennt, dass er in einem Land mit Linksverkehr ist.

    @piesie: Beim TM ist der An- und Ausknopf am Spiegel für den Kompass, von daher wird er keinen Unterschied bei betätigen des Knopfes sehen. Ich weiß nicht, ob jede Ausstattungslinie den abblendenden Spiegel hat oder nicht. Vielleicht meldet sich der Themenersteller ja nach den ganzen Feiertagen.

    Natürlich gehe ich nicht sofort und immer gleich zum Anwalt. Erstmal reklamiere ich es ganz normal. Ich glaube, mittlerweile kann ich einschätzen, wo es Probleme geben wird und wo nicht. Da wo ich Probleme vermute, bin ich halt sensibler und gebe die Sache auch ab.

    Der Gewinner ist immer der Anwalt, weil DER bekommt IMMER sein Geld :thumbup:

    Ich hatte sowohl eine juristische Berufsausbildung als auch ein solches Studium. Wenn ich etwas einfordere, dann weiß ich, dass mir das zusteht und mir in der Sache auch Recht zugesprochen werden würde. Andererseits wäre ich auch nicht so rigoros. Ich bin nicht der klischeehafte Amerikaner der durch die Stadt läuft und jeden verklagt, nur weil er am morgen schlecht geschi**en hat ;) Bisher habe ich 4 Mal den Anwalt einschalten müssen. 4 Mal wurde mir im vollen Umfang meine Forderung gewährt, 1 Mal davon vom Gericht. Die waren auch alle in der Pflicht, haben daraus aber die "Lust-und-Laune"-Stellung gemacht und verloren.


    Ich persönlich habe es bei Jobs die man so hatte anders gelernt. Der Kunde ist immer König. Meine Erfahrung hat mir auch gezeigt, dass je größer die Firma, desto mehr stellt sie sich an.


    Ich kenne meinen Hyundai-Händler schon seit Jahren und da läuft alles reibungslos, da sehe ich keine Probleme, zumal wir von der Firma die Flotte dort gekauft haben.


    Bitte verstehe mich nicht falsch: Keineswegs soll man immer sofort zum Anwalt laufen, jedoch bin ich schnell dazu bereit. Am Beispiel Mediamarkt: Wenn der Fall reklamiert wurde, bleibt der nicht beim lokalen Mediamarkt sondern wandert in die Zentrale. Dort jemanden zu erreichen ist eine Odyssee mit mehreren Anläufen, über 10 minütigem Wartegedudel und zig Weiterverbindungen. Wenn man mit denen schreibt, wartet man wirklich Wochen lang auf eine Antwort. Durch den Rechtsanwalt gönne ich mir Entspannung, nichts mehr. Das was der Anwalt da erreicht, das würde ich auch erreichen. Nur hätte ich dafür mehr Zeit und Nerven gebraucht. So kann ich mich zurück lehnen und alles ist gut :)


    Würde mir das mit dem Auto passieren, fände ich das richtig schade. Der SF ist so ein tolles Auto und macht mir riesig Spaß. So eine Sache wäre echt mies.

    Anwalt kannst du vergessen. Alles nur Bla-Bla ... und meistens kostet‘s auch noch Geld
    Beim Freundlichen etwas mit Fristsetzung erwähnen und nicht locker lassen.
    Das Autohaus ist in der Pflicht und nicht in „Lust-und-Laune“ Stellung !!!

    Ähm, ne. Gehen wir davon aus, dass du einen TM fährst, dann befindest du dich auf jeden Fall in der 5-jährigen Garantie. Ein Knartschen und Kratzen von Autoteilen ist kein Zustand, der in Ordnung ist, somit hat das Fahrzeug einen Mangel. Diesen Mangel muss behoben werden - zumindest wenn er innerhalb der Garantie ist. Somit hast du schonmal beim Anschalten eines Anwalts sowieso Recht. Der, der im Recht ist, muss den Anwalt nicht zahlen. Oder man hat eine Rechtschutzversicherung, dann muss man sich erst recht keine Gedanken machen.


    Selbstverständlich darf man bei einem Mangel nicht sofort eine neue Sache verlangen, da man eine Chance zur Nachbesserung/Ausbesserung geben muss. Sollte diese Nachbesserung/Ausbesserung wiederholt nicht zur mangelfreien Ware führen, hat man weitere Rechte. Die wären Neulieferung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderungs- oder Schadensersatzansprüche. Ist alles in §§ 437 ff. BGB geregelt (entsprechend für A und CH in deren Gesetzbüchern).


    Ich habe damit schlechte Erfahrungen gemacht, Sachen selbst zu regeln. Beispiel: Kühlschrank gekauft für 900€. Beim Verkäufer sogar 100€ dafür gezahlt, dass dieser bis in die Wohnung im ersten OG gebracht wurde und am Wunschort angeschlossen (bei einem Side-by-Side war es mir das Wert, nicht schleppen zu müssen). Die ersten Lieferanten haben das Gerät bereits auf dem Parkplatz ausgepackt und im Treppenhaus eine Macke reingehauen. Ware reklamiert. Bis da was kam und die Neulieferung feststand, vergingen mehrere Schreiben von mir und ganze 4 Monate. Das zweite Gerät würde dann geliefert. Kühlschrank stand schon in der Küche nur nicht am richtigen Platz, der Lieferant öffnete die Tür und schlug diese gegen die Türklinke der Küchentür. Zack, wieder eine Macke. Diesmal jedoch auf der Tür des kleinen "Barfachs". Mangel dokumentiert und wieder den Händler angeschrieben. Diesmal war es mir zu blöd nochmal ein Neugerät zu verlangen also wollte ich einfach 150€ zurück bekommen. Quasi 100€ für den Transport, den ich bestimmt mit der Macke selbst hinbekommen hätte und 50€ als kleine Entschädigung für die Macke. Der Händler antwortete nicht und ich schrieb das nächste Schreiben (alles immer per Fax). Irgendwann wurde ich sauer und habe eine letzte Frist gestellt und mit dem Anwalt gedroht. Auch dieses Schreiben wurde ignoriert. Dann habe ich meinen Anwalt eingeschaltet. Dem Anwalt habe ich alle Schreiben mit Empfangsberichten vorgelegt und meine Forderung. Ich habe im Internet eine Seite gefunden, auf welcher man die Tür bestellen konnte. Dann habe ich noch gefordert, dass ich es nicht selber einbauen könnte, da sonst die Garantie erlöschen würde, sodass es ein Elektriker machen müsste.


    Dann rief mich auf einmal die Rechtsabteilung des Händlers an und bot mir 200€ an, wenn ich die Sache vom Anwalt zurückziehe: "So könne man die Angelegenheit schnell und unkompliziert regeln, da wenn es vor Gericht gehen würde, ja auch ein Risiko für mich bestehen würde." Ich habe nur gesagt, dass ich es so lange versucht habe und nicht reagiert wurde, jetzt habe ich den Anwalt eingeschaltet und die sollen sich mit ihm kontaktieren.


    Im Endeffekt war es so, dass wir vom Händler 450€ bekommen haben und der Anwalt noch vom Händler gezahlt werden musste. Ich habe gerade in den E-Mail verlauf geschaut, da ich die Schreiben zu Hause geschrieben habe und auf der Arbeit gefaxt habe. Reklamiert habe ich die Ware am 06.10.2016. Meine letzte Frist, bevor die Sache an den Anwalt ging, lief bis zum 08.09.2017. Nie wieder bin ich so nett, wenn es um meine Rechte geht. Der Händler war Mediamarkt...

    Wie gesagt, ich würde da gar nicht zu lange zögern. Der Wagen soll in der Vollausstattung um die 55.000€ kosten... okay, zahlen tut man bestimmt um die 48.000€ +-. Ich gebe ganz bestimmt nicht so viel Geld aus, um dann unzufrieden zu sein. Ich würde mich bei einem Anwalt zum Thema "Gewährleistung", "Nachbesserung" und "Umtausch" beraten lassen.