Beiträge von BlackWutz

    Hallo und guten Abend oder auch guten Tag,

    ich verstehe, dass es für einige verwirrend ist.

    Die Sachlage ist leider so, dass alle Santa FE der Baureihe TM mit dem Doppelscheinwerfer zwei Fernlichter haben. Das untere Licht ist das Abblendlicht/Fahrlicht und wird zum Fernlicht umgeschaltet.

    Der obere Scheinwerfer schaltet sich bei Betätigung des Fernlichtes (sei es manuell oder über die Fernlichtautomatik) hinzu und bildet einen Leuchtstreifen oberhalb des Fernlichtkegels/streifen. Dies ist in Europa unzulässig.

    Zu der Frage nach dem TÜV kann ich nur sagen, dass die Prüfer hier nicht ordnungsgemäß prüfen, denn wenn Sie dies täten dürfte kein Santa FE die Prüfplakette bekommen.


    Da ich keine Plakette erhalten habe und auch keine bekomme, musste ich mein Santa FE am Donnerstag, dem 06.04.2023 abmelden, denn hätte ich dies nicht getan, hätte dies zur Folge gehabt, dass über die Polizei mir die Plakette entfernt worden wäre.

    Jetzt steht mein Auto auf dem Grundstück und darf warten bis was passiert.


    Ich werde jetzt doch noch einen Anwalt einschalten, denn alleine bekomme ich es jetzt nicht mehr gebacken.

    Das Gericht läßt sich mit dem Beweissicherungsverfahren auch über Gebühr Zeit und versucht mich zum Aufgeben "zu zwingen", aber nicht mit mir.

    Auch die Staatsanwaltschaft will sich die Finger nicht verbrennen und versucht alles Mögliche, um die Strafanzeige gegen Hyundai abzuwürgen. Ich lege Widerspruch ein und reiche Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

    Ab dem 07.04.2023 werde ich Hyundai zusätzlich auf Nutzungsausfall pro Tag des Stillstandes verklagen.


    Wer mich unterstützen will oder auch private Auskünfte möchte, kann sich gerne bei mir melden.


    Versucht mal Euer Glück und erklärt einem TÜV-Prüfer das mit dem Scheinwerfer und fragt ihn mal, was er tun würde. Die meisten chekken das nicht einmal, denn sie schieben nur das Prüfgerät vor den Scheinwerfer und richten es auf den untereren Scheinwerfer aus und der obere wird einfach ignoriert.

    Also lasst Euch den TÜV verweigern und geht gegen Hyundai vor, denn Euer Händler kann nichts machen.

    Jetzt habt Ihr die Möglichkeit den Händler auf Rückabwicklung zu verklagen, dann müsst Ihr aber Euch folgendes Anrechnen lassen. 0,4 % des Kaufpreises pr 1000 gefahrener Kilometer als Nutzungsentgelt.

    Oder Ihr bestreitet meinen Weg! Wenn alles gut geht kostet es nich mal Nutzungsentgelt, da Hyundai das Fahrzeug zurücknehmen muss.


    Ist vielleicht jemand hier im Forum der es schaffen kann an das Teilegutachten (erstellt in Spanien) heranzukommen und es mir zur Verfügung zu stellen. Ja, dies wäre ein Gewinn für mich und Gleichzeitig ein Volltreffer, denn dann hab ich etwas in der HAnd und kann weitere Maßnahmen treffen.


    Ich zähle auf die Comunity.


    Noch ein schönen Rest von Ostern.

    Hallo Steven,


    es gibt noch eine andere Rubrik zu diesem Thema, nur falls es wirklich interessiert!

    Probleme beim LED-Fernlicht

    Ich habe nichts zu verbergen, darum schwärze ich nichts.

    Eine Reklamation der Scheinwerfer habe ich beim Händler schon eine Woche später getätigt und später sogar eine Rückabwicklung beantragt, welche über Hyundai abgelehnt wurde.

    Die Zeitschrift Auto Bild kennt diese Thema auch und reagiert in keinster Weise trotz einiger Anschreiben; zumal sie dieses Modell im 100.000 km Dauertest hatten.

    Anscheinend habe alle Schiss oder wollen die Beziehung mit Hyundai nicht gefährden.

    Sachlage ist diese:

    Diese Baureihe HYUNDAI SANTA FÉ IV (TM, TMA der Baujahre ab 08/2018 bis 12/2020 Facelift

    hat in Spanien eine Typgenehmigung für besagte Doppelscheinwerfer erhalten (eine von über 50 Typgenehmigungen), aber diese Doppelscheinwerfer habe eine für Europa unzulässige Sonderfunktion, denn sie dienen beim Einschalten des Fernlichtes als zusätzliche Lichtquelle, welche eine Ausrichtung oberhalb des Hauptfernlichtes haben, also für eine Beleuchtung der Überkopfbeschilderung. Diese ist in Europa nicht zulässig, da wir hier reflektierende Überkopfbeschilderung haben; während in z.Bsp. in amerikanischen Staaten diese nicht reflektierend sind und dort die Autofahrer über diese Funktion glücklich sind.

    Hyundai verweigert die Herausgabe der Typgenehmigung mit der NR. E9-12.5 .22125 und E9-12.5 22126


    Ich sage es einmal frei weg, wenn ich die Namen der einzelnen Prüfer der HU´s für dieses Modell hätte, ich würde gegen jeden eine Strafanzeige erstatte, weil er seine Prüfung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.


    Alle Modelle dieser Baureihe haben vorne den Doppelscheinwerfer.

    Hyundai ziert sich und versucht alle meine Bemühungen zu stoppen und mein Händler will sich hier raushalten, weil er Angst hat seine Lizenz zu verlieren.

    Ich habe eine Klage gegen Hyundai eingereicht zur Herausgabe der Typgenehmigung und Antrag auf Beweissicherung, welche nicht komplett angenommen wurde. Ich musste die Klage ruhen lassen und ein vorangestelltes Beweisverfahren beantragen und das Amtsgericht ziert sich und versucht mich (ohne Rechtsbeistand) kleinzuhalten und erschwert mir an mein Recht zu kommen.

    Das KBA, welches vor der Klage involviert war, ordnete in Spanien eine Nachprüfung an. Spanien schrieb zurück, dass alles in Ordnung wäre, denn man will sich ja nicht selbst belasten.

    Da ich keine Kopie der Typgenehmigung erhalte, weiß ich auch nicht den Namen des Prüfers. Erst wenn ich den Namen des Prüfers habe, lässt die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige zu, so hat es zumindest der Generalstaatsanwalt von Frankfurt mir mitgeteilt.

    Wie man ersehen kann, bin ich richtig in Fahrt und gebe nicht klein bei.


    Vielleicht kann man mich jetzt verstehen und deshalb auch hier im Forum meinen AUfruf an all diese Fahrzeugbesitzer. Keiner kann hier verlieren, nur gewinnen, denn wenn Recht gesprochen wird ist Hyundai in der Pflicht.

    Dann werde ich nochmals eine Strafanzeige gegen das KBA stellen, weil diese einer Sachlage nicht nachgeht und es auch versuchte unter den Tisch zu kehren, denn man will sich ja die Beziehung zu den Herstellern nicht zerstören (außer im Fall VW, denn da waren ja die Amerikaner Vorreiter und man konnte gegenüber der Autoindustrie nicht anders, sonst wäre ja die ganze Behörde ins Absurdum gestellt worden).

    Auch hier die Mitteilung:

    Die Dekra hat ihm, bei der ersten Hauptuntersuchung die Plakette verweigert und mein Santa FE muss nun abgemeldet werden.

    Jetzt heißt es warten bis das Gericht endlich den Gutachter bestellt für das Beweisverfahren.

    Hyundai habe ich informiert, aber es wird abgeblockt.

    KBA reagiert auch nicht mehr.

    Jetzt muss ich doch noch einen Anwalt einschalten, denn jetzt kommt noch eine Schadensersatzklage wegen Nutzungsausfall hinzu.


    Es wäre wirklich hilfreich, wenn sich andere Besitzer dieser Baureihe mal bei mir melden würden.


    Wenn ich endlich Recht gesprochen bekomme, dann hat Hyundai ein großes Problem, denn alle Fahrzeuge dieser Baureihe sind mit falschen Scheinwerfern ausgestattet.

    Und wieder ein Update!


    Der TÜV wurde meinem Santa FE verweigert und ich muss ihn abmelden bevor es zur Zwangsstilllegung kommt, welche mit Kosten und Ärger zu Buche schlagen würde.

    Das Gericht läßt sich Zeit und ich musste ein vorangestelltes Beweisverfahren beantragen.

    Jetzt heißt es wieder warten bis ein Gutachter bestellt wird.

    Ja ich schlage mich hiermit schon länger rum, aber die Unverschämtheit von Hyundai falsche Scheinwerfer zu verbauen und dies auch noch irgendwie zu legalisieren ist nicht in Ordnung.

    Da ich viel Nachts unterwegs bin und anständiges Licht haben will, ist es nur rechtens dies zu bemängeln.

    Ich habe dafür bezahlt (Fernlichtassistent) und kann ihn nicht nutzen, weil ich 2 Lichtkegel habe und dazwischen einen schwarzen Balken.

    Nur weil ich versuche etwas aufzudecken, ist dies doch nicht verkehrt.

    Ein neues Fahrzeug? Woher soll ich jetzt das Geld nehmen?

    Es handelt sich hier um einen Betrug an den Käufern!

    Hallo zusammen,


    hier das neueste Update und gleichzeitig ein Hilferuf an die Community.

    KBA (Az. 214.8.08 - 3197175W G) hatte Nachprüfung in Spanien beantragt. Spanien hat nachgeprüft und angeblich wäre alles in Ordnung. KBA will Sachstand nicht weiter verfolgen.

    Strafanzeige von mir gegen das KBA ist nun in der Vorbereitung.

    Strafanzeige gegen die spanische Prüforganisation wurde durch den Generalstaatsanwalt in Frankfurt mit Az .3 Zs 361/22 niedergelegt, weil ich keine Person benennen konnte, gegen welche ermittelt werden kann.

    Strafanzeige mit AZ 700 UJs 101968/22 gegen Hyundai ist am Laufen, aber ich erhalte keinen Zwischenbericht.

    Nachdem ich bei Hyundai gescheitert bin, wegen der Herausgabe des Prüfberichtes aus Spanien, um den Namen des Prüfers zu erhalten, habe ich Hyundai mitgeteilt, dass ich nicht ruhen werde.

    Ergebnis: Hyundai ließ die Scheinwerfer beim Händler ausbauen, um die Genehmigungsnummer zu überprüfen und hatte sogar die Teilgenehmigung dabei, aber keine Ausfertigung für mich. Die Nummer stimmte mit der Genehmigung überein, aber keine Antwort auf meine Frage, Warum die Lichtsignatur des oberen Scheinwerfers nicht der StVZO § 50 und der UN/ECE Regelung 112 entspricht und eine separate Beleuchtungsquelle ist, die die Überkopfbeschilderung auf europäischen Straßen anstrahlt, welche reflektierend sind und warum in der Bedienungsanleitung auf Seiten 7-79 ect. (Scheinwerfer Typ A und B) nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen.

    Immer nur die Antwort: Die Scheinwerfer stimmen mit der Typgenehmigung ( E9-12.5 .22125 und E9-12.5 22126) überein, aber keine Antwort auf die eigentliche Fragestellung, dass die Scheinwerfer eine Lichtquelle haben, die nicht mit der UN ECE Regel 112 konform sind.

    Nun habe ich eine Klage bei Gericht eingereicht, am 12.05.2022 unter Az. 309 C 89/22, mit Antrag auf Herausgabe der Typgenehmigung und der Bestellung eines Gutachtens für die Scheinwerfer, die an meinem Fahrzeug verbaut sind.



    Hier nun mein Hilferuf an alles Santa FE Besitzer der Baureihe

    HYUNDAI SANTA FÉ IV (TM, TMA der Baujahre ab 08/2018 bis 12/2020 Facelift

    Unterstützt mich bitte und stellt einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.

    Wenn Ihr mich kontaktiert, sende ich Euch meine Strafanzeige als Word-Dokument, in das Ihr dann Eure Daten und die des Fahrzeugs eintragen müsst. Ich kann auch auch die Kopien aus der Bedienungsanleitung bereitstellen und folgenden Text

    Typ A, Bedienungsanleitung Kapitel 7 Seite 79

    • Tagfahrlicht richtig
    • Tagfahrlicht / Positionsleuchte richtig
    • Scheinwerfer (Abblendlicht) falsch > Lichtquelle für Überkopfschilder
    • Scheinwerfer (Fernlicht) falsch > ist Fern-/Abblendlicht
    • Blinkerleuchte richtig


    Typ B, Bedienungsanleitung Kapitel 7 Seite 82 > entspricht am ehesten meinem Kfz

    • Tagfahrlicht richtig
    • Tagfahrlicht / Positionsleuchte richtig
    • Scheinwerfer (Fern-/Abblendlicht) falsch > Lichtquelle für Überkopfschilder
    • Scheinwerfer (Fern-/Abblendlicht) richtig
    • Blinkerleuchte richtig


    Um dies zu verdeutlichen, hier nochmals ein paar eingestellten Bilder

    • Front mit Abblendlicht, Fernlicht und Tagfahrscheinwerfer
    • Lichtsignatur bei unterschiedlicher Entfernung

    Hier ist auch zu erkennen, wie die Lichtfrequenz sich ändert und es sich auswirkt, wenn man die Bilder sich anschaut bzw. wenn die Bilder Abblendlicht und Fernlicht bei den unterschiedlichen Entfernungen nebeneinander verglichen werden.


    Was ich Euch aber nicht abnehmen kann, ist die Erstellung der Bilder, welche als Anlage beigefügt werden müssten.


    Ich zähle auf Eure Mithilfe, denn dann könnte es ermöglicht werden, dass der Hersteller zum Umdenken gezwungen wird und "Neue Scheinwerfer" bereitstellt. Und wenn er dies nicht kann, dann stehen ja noch Rückkauf, Wandlung oder Umtausch als Varianten im Raum.

    Ich weiß nicht, ob ich dies alleine schaffe.

    Bitte unterstützt mich.

    Danke

    Hallo zusammen,


    hier das neueste Update und gleichzeitig ein Hilferuf an die Comunity.

    KBA (Az. 214.8.08 - 3197175W G) hatte Nachprüfung in Spanien beantragt. Spanien hat nachgeprüft und angeblich wäre alles in Ordnung. KBA will Sachstand nicht weiter verfolgen.

    Strafanzeige von mir gegen das KBA ist nun in der Vorbereitung.

    Strafanzeige gegen die spanische Prüforganisation wurde durch den Generalstaatsanwalt in Frankfurt mit Az .3 Zs 361/22 niedergelegt, weil ich keine Person benennen konnte, gegen welche ermittelt werden kann.

    Strafanzeige mit AZ 700 UJs 101968/22 gegen Hyundai ist am Laufen, aber ich erhalte keinen Zwischenbericht.

    Nachdem ich bei Hyundai gescheitert bin, wegen der Herausgabe des Prüfberichtes aus Spanien, um den Namen des Prüfers zu erhalten, habe ich Hyundai mitgeteilt, dass ich nicht ruhen werde.

    Ergebnis: Hyundai ließ die Scheinwerfer beim Händler ausbauen, um die Genehmigungsnummer zu überprüfen und hatte sogar die Teilgenehmigung dabei, aber keine Ausfertigung für mich. Die Nummer stimmte mit der Genehmigung überein, aber keine Antwort auf meine Frage, Warum die Lichtsignatur des oberen Scheinwerfers nicht der StVZO § 50 und der UN/ECE Regelung 112 entspricht und eine separate Beleuchtungsquelle ist, die die Überkopfbeschilderung auf europäischen Straßen anstrahlt, welche reflektierend sind und warum in der Bedienungsanleitung auf Seiten 7-79 ect. (Scheinwerfer Typ A und B) nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen.

    Immer nur die Antwort: Die Scheinwerfer stimmen mit der Typgenehmigung ( E9-12.5 .22125 und E9-12.5 22126) überein, aber keine Antwort auf die eigentliche Fragestellung, dass die Scheinwerfer eine Lichtquelle haben, die nicht mit der UN ECE Regel 112 konform sind.

    Nun habe ich eine Klage bei Gericht eingereicht, am 12.05.2022 unter Az. 309 C 89/22, mit Antrag auf Herausgabe der Typgenehmigung und der Bestellung eines Gutachtens für die Scheinwerfer, die an meinem Fahrzeug verbaut sind.


    Hier nun mein Hilferuf an alles Santa FE Besitzer der Baureihe

    HYUNDAI SANTA FÉ IV (TM, TMA der Baujahre ab 08/2018 bis 12/2020 Facelift
    Unterstützt mich bitte und stellt einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.

    Wenn Ihr mich kontaktiert, sende ich Euch meine Strafanzeige als Word-Dokument, in das Ihr dann Eure Daten und die des Fahrzeugs eintragen müsst. Ich kann auch auch die Kopien aus der Bedienungsanleitung bereitstellen und folgenden Text

    Typ A, Bedienungsanleitung Kapitel 7 Seite 79

    • Tagfahrlicht richtig
    • Tagfahrlicht / Positionsleuchte richtig
    • Scheinwerfer (Abblendlicht) falsch > Lichtquelle für Überkopfschilder
    • Scheinwerfer (Fernlicht) falsch > ist Fern-/Abblendlicht
    • Blinkerleuchte richtig


    Typ B, Bedienungsanleitung Kapitel 7 Seite 82 > entspricht am ehesten meinem Kfz

    • Tagfahrlicht richtig
    • Tagfahrlicht / Positionsleuchte richtig
    • Scheinwerfer (Fern-/Abblendlicht) falsch > Lichtquelle für Überkopfschilder
    • Scheinwerfer (Fern-/Abblendlicht) richtig
    • Blinkerleuchte richtig


    Um dies zu verdeutlichen, hier nochmals ein paar eingestellten Bilder

    • Front mit Abblendlicht, Fernlicht und Tagfahrscheinwerfer
    • Lichtsignatur bei unterschiedlicher Entfernung

    Hier ist auch zu erkennen, wie die Lichtfrequenz sich ändert und es sich auswirkt, wenn man die Bilder sich anschaut bzw. wenn die Bilder Abblendlicht und Fernlicht bei den unterschiedlichen Entfernungen nebeneinander verglichen werden.


    Was ich Euch aber nicht abnehmen kann, ist die Erstellung der Bilder, welche als Anlage beigefügt werden müssten.


    Ich zähle auf Eure Mithilfe, denn dann könnte es ermöglicht werden, dass der Hersteller zum Umdenken gezwungen wird und "Neue Scheinwerfer" bereitstellt. Und wenn er dies nicht kann, dann stehen ja noch Rückkauf, Wandlung oder Umtausch als Varianten im Raum.

    Ich weiß nicht, ob ich dies alleine schaffe.

    Bitte unterstützt mich.

    Danke

    Hallo zusammen.

    Ich gebe mal einen Zwischenbericht.

    KIT Abt. Lichttechnik hat mir erklärt, dass diese Lichtsignatur eigentlich für den amerikanischen Markt speziell entwickelt wurde, da diese nicht wie bei uns in Europa über Kopf reflektierende Schilder auf den Straßen haben und deshalb eine extra Lichtquelle, die diese Schilder anleuchten. Der Leiter dieser Abteilung hat mir geraten mich ans KBA zu wenden. Er wolle mir nicht das Geld abknöpfen und das KBA müsste evtl. hier der Sache nachgehen.

    Also habe ich mich ans KBA gewandt und sogar eine Bearbeitungs- Nr. erhalten.

    Der letzte Sachstand ist:

    Gesamtzulassung für die EU ist in Holland durchgeführt worden, aber die Scheinwerfer haben die Zulassung in Spanien erhalten.

    Aufgrund meiner Beschwerde wurde jetzt in Spanien eine Nachprüfung beantragt.

    Ich warte auf das Ergebnis.

    BlackWutz

    Na ja, wo du da "Welten" zwischen siehst erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Beim Fernlicht würde ich mit viel gutem Willen beim neuen eine bessere Verteilung des Lichtes erkennen, aber beim Abblendlicht sehe ich kaum einen Unterschied.

    Ich kann siese Antwort nicht nachvollziehen. Beim neuen Santa Fe ist doch das Licht homogener beim Fernlicht. Habe extra das Fz für Nachts zum testen bekommen und dies ist ein sher großer Unterschied. Selbst mal testen.

    Habe soeben an das Lichttechnisches Institut Karlsruhe angeschrieben.