Hallo und guten Abend oder auch guten Tag,
ich verstehe, dass es für einige verwirrend ist.
Die Sachlage ist leider so, dass alle Santa FE der Baureihe TM mit dem Doppelscheinwerfer zwei Fernlichter haben. Das untere Licht ist das Abblendlicht/Fahrlicht und wird zum Fernlicht umgeschaltet.
Der obere Scheinwerfer schaltet sich bei Betätigung des Fernlichtes (sei es manuell oder über die Fernlichtautomatik) hinzu und bildet einen Leuchtstreifen oberhalb des Fernlichtkegels/streifen. Dies ist in Europa unzulässig.
Zu der Frage nach dem TÜV kann ich nur sagen, dass die Prüfer hier nicht ordnungsgemäß prüfen, denn wenn Sie dies täten dürfte kein Santa FE die Prüfplakette bekommen.
Da ich keine Plakette erhalten habe und auch keine bekomme, musste ich mein Santa FE am Donnerstag, dem 06.04.2023 abmelden, denn hätte ich dies nicht getan, hätte dies zur Folge gehabt, dass über die Polizei mir die Plakette entfernt worden wäre.
Jetzt steht mein Auto auf dem Grundstück und darf warten bis was passiert.
Ich werde jetzt doch noch einen Anwalt einschalten, denn alleine bekomme ich es jetzt nicht mehr gebacken.
Das Gericht läßt sich mit dem Beweissicherungsverfahren auch über Gebühr Zeit und versucht mich zum Aufgeben "zu zwingen", aber nicht mit mir.
Auch die Staatsanwaltschaft will sich die Finger nicht verbrennen und versucht alles Mögliche, um die Strafanzeige gegen Hyundai abzuwürgen. Ich lege Widerspruch ein und reiche Dienstaufsichtsbeschwerde ein.
Ab dem 07.04.2023 werde ich Hyundai zusätzlich auf Nutzungsausfall pro Tag des Stillstandes verklagen.
Wer mich unterstützen will oder auch private Auskünfte möchte, kann sich gerne bei mir melden.
Versucht mal Euer Glück und erklärt einem TÜV-Prüfer das mit dem Scheinwerfer und fragt ihn mal, was er tun würde. Die meisten chekken das nicht einmal, denn sie schieben nur das Prüfgerät vor den Scheinwerfer und richten es auf den untereren Scheinwerfer aus und der obere wird einfach ignoriert.
Also lasst Euch den TÜV verweigern und geht gegen Hyundai vor, denn Euer Händler kann nichts machen.
Jetzt habt Ihr die Möglichkeit den Händler auf Rückabwicklung zu verklagen, dann müsst Ihr aber Euch folgendes Anrechnen lassen. 0,4 % des Kaufpreises pr 1000 gefahrener Kilometer als Nutzungsentgelt.
Oder Ihr bestreitet meinen Weg! Wenn alles gut geht kostet es nich mal Nutzungsentgelt, da Hyundai das Fahrzeug zurücknehmen muss.
Ist vielleicht jemand hier im Forum der es schaffen kann an das Teilegutachten (erstellt in Spanien) heranzukommen und es mir zur Verfügung zu stellen. Ja, dies wäre ein Gewinn für mich und Gleichzeitig ein Volltreffer, denn dann hab ich etwas in der HAnd und kann weitere Maßnahmen treffen.
Ich zähle auf die Comunity.
Noch ein schönen Rest von Ostern.