Beiträge von AlexTM

    Hallo hat hier schon jemand das werksseitige Fahrwerk getauscht, weil er den Dicken höher oder tiefen legen wollte. Wenn ja, welchen Hersteller habt ihr genutzt und wie lief die Eintragungen beim TÜV. Vielleicht hat ja auch einer vorher nachher Bilder

    Gruß Alexander

    Hallo jacky7 und danke für deine Antwort.

    Ich bezog meine Überlegung auf folgende Passage,ebenfalls vom ADAC: ''Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind, müssen mindestens eine Profiltiefe von 5 mm bei Diagonalbauart oder mindestens 4 mm bei Reifen bei Radialbauart aufweisen, sonst gelten sie nicht als Winterreifen. „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ gelten als Winterreifen, sofern sie eine „M und S“ Kennzeichnung aufweisen. Diese Verpflichtung gilt vom 01. November bis 15. April des Folgejahres."

    Hallo zusammen und danke für die Aufnahme.

    Ich bin neu hier im Forum und werde den Santa nächste Woche in Empfang nehmen. Derzeit steht er auf Sommerreifen 18*. Meine Überlegung war mir 20* auf Ganzjahresreifen zu kaufen, da wir einmal im Jahr für 2 Wochen in den Winterurlaub nach Südtirol fahren. Da ich nicht gewillt bin sowohl Sommer als auch Winterreifen zu kaufen, stellte ich mir die Frage: Kann ich mit der Diewe Trina 8.5 20* (245/45R20) Felgen - Reifenkombination auch Schneeketten raufziehen. Schneeketten für die Größe gibt es. Nur die Frage ist, ob es erlaubt ist. Aus der ABE we're ich mich so ich nicht so richtig schlau.Vielleicht hatte jemand ja bereits Erfahrungen dazu oder schonmal eine ähnliches Vorhaben gehabt und hat dieses verworfen weil es einfach nicht passt oder vom TÜV nicht genehmigt wird. Wäre über jede Antwort dankbar. Gruß Alexander


    Auszug aus der ABE:


    245-Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch

    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je

    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)

    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der

    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens

    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt. ??Kann mir das einer erklären??