Danke Dir airliner, für den Link!
Soweit war ich sogar auch schon gekommen.
Es ergibt sich nur ein Problem dabei, weil diese Preisliste den Eindruck erweckt, als sei Xenon-Licht exklusiv im opulenten "Licht und Sicht"-Zusatzpaket für EUR 2.540,- enthalten, aber nie einzeln buchbar gewesen (logischerweise in Verbindung mit der für Xenon-Licht obligatorischen automatischen Leuchtweitenregulierung):
Licht- und Sicht-Paket, bestehend aus
•Bordcomputer mit hochauflösender TFT-Anzeige
•Fernlichtassistent
•Radio-Navigationssystem mit Kartendarstellung
auf 7-Zoll-TFT-Farb-Touchscreen-Farbmonitor,
DAB+ und Hyundai MapCare
•Spurhaltewarnsystem (LDWS)
•Xenon-Scheinwerfer, inkl. automatischer
Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage
Und da stellt sich nun die Frage, welche Schadensersatzforderung ich gegenüber dem Händler denn nun genau stellen soll, denn mit diesem Gesamtpaket wurde das Fahrzeug weder beworben, noch wurde dieses im Kaufvertrag festgehalten. Nur Xenon-Licht steht da drin - und das hätte ich natürlich auch gern, denn das war einer der Punkte, die zur Kaufentscheidung führten. Nachrüsten wird es sich vermutlich nicht lassen, weil hierfür ja die automatische Leuchtweitenregulierung zwingend erforderlich ist.
Hat vielleicht jemand eine Idee, oder gar entsprechende Erfahrungen, wie man hier sinnvoll vorgeht? Ich will mich nicht an dem vermutlich dem Händler unterlaufenen Fehler gesundstoßen, aber da ich das Xenon-Licht schließlich mitbezahlt habe, hätte ich doch zumindest diesen Teil des Kaufpreises zurück. Es geht also darum, eine in diesem Fall angemessene Höhe des Schadens zu beziffern.
Achso, es kommt noch ein Detail hinzu:
Wir haben den Wagen als gewerblicher Käufer ohne gesetzliche Sachmängelhaftung Anfang April diesen Jahres von einem gewerblichen Händler gekauft. Der Mangel ist aber erst aufgefallen, als ich gestern die vermeintlich defekte Xenon-Lampe austauschen wollte und dann statt einer Xenon-Lampe nur eine stinkelingpiefe H7-Halogen-Lampe in Händen hielt. Insofern stellt sich zusätzlich die Frage, ob hier Verjährungsfristen eine Rolle spielen. Entschuldigung für die etwas spezielle Frage, aber so spielt das Leben eben manchmal...
Grüße, Tom